Über uns


Die Freiwillige Feuerwehr Westerbur liegt in der Gemeinde Dornum ( Landkreis Aurich ) und ist einer von 5 Freiwilligen Wehren in der Gemeinde. Sie erfüllt die der Gemeinde Dornum nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) obliegenden Aufgaben. Dazu zählen der (abwehrende) Brandschutz und Hilfeleistungen. Die Gemeinde Dornum hat dazu u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Freiwillige Feuerwehr Westerbur ist eine Feuerwehr mit Grundaustattung gem. der Feuerwehrverordnung.

Die Hauptaufgaben der Westerburer liegen in der Brandbekämpfung, der Hilfeleistung und der beseitigung von Öl-Schäden in der Gemeinde mit dem Anhänger für Öl-Bekämpfung. Zurzeit besteht die Wehr aus 31 Aktiven Mitgliedern, 14 Mitgliedern aus der Jugendabteilung und 11 Alterskamaraden. Zudem hat die Westerburer Wehr einen Förderverein der derzeit ca. 110 Mitglieder hat.

 

Wie der Name schon vermuten lässt, besteht die Freiwillige Feuerwehr Westerbur ausschließlich aus ehrenamtlichen Kräften, die alle unentgeltlich tätig sind. Wie wir immer wieder feststellen müssen besteht in Teilen der Bevölkerung die Vermutung, dass im Feuerwehrhaus einige Feuerwehrleute sitzen und darauf warten, dass es "losgeht". Das trifft nicht zu! Sobald eine Alarmierung erfolgt, müssen die Mitglieder der Einsatzabteilung sich zunächst zum Feuerwehrhaus begeben. Das kann vom Arbeitsplatz, von zu Hause oder von einer anderen Stelle aus sein - je nachdem wo sie sich gerade befinden. Im Feuerwehrhaus rüsten sich die Mitglieder dann mit der Einsatzkleidung aus und besetzen entsprechend dem Einsatzauftrag die jeweiligen Fahrzeuge. Die Mitglieder der Einsatzabteilung sind übrigens nach dem NBrandSchG verpflichtet, an Einsätzen und am Ausbildungsdienst teilzunehmen. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Ebenso sind Arbeitgeber und Dienstherren nach dem NBrandSchG verpflichtet, Mitglieder der Einsatzabteilung bei Einsätzen während der Arbeitszeit von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen.

 

Häufig wird auch die Frage nach den Kosten für einen Feuerwehreinsatz gestellt. Grundsätzlich sind Einsätze bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Es gibt aber auch sog. entgeltliche Pflichtaufgaben, z. B. das Stellen einer Brandsicherheitswache und gebührenpflichtige, freiwillige Leistungen, wie etwa die Beseitigung von Ölschäden, bei denen der Kosten- bzw. Gebührenschuldner die Leistungen der Feuerwehr bezahlen muss.